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LSG Berlin, 23.03.1990 - L 1 An 32/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur Frage der Anwendung des neuen Hinterbliebenenrentenrechts ab 01.01.1986
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufklärungspflicht; Tod des Versicherten; Erklärungsabgabe
Verfahrensgang
- SG Berlin, 09.12.1987 - S 1 An 2656/86
- LSG Berlin, 23.03.1990 - L 1 An 32/88
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts
Für eine unbewußte Regelungslücke spricht bereits, daß andernfalls das neue Hinterbliebenenrentenrecht als Folge des Wegfalls des gesetzlichen Gestaltungsrechts für den Überlebenden sogar dann gelten würde, wenn die Frist nicht ausgeschöpft werden konnte, weil z.B. der Versicherungsfall bereits am 1. Tag der Frist (1. Januar 1986; vgl. LSG Berlin, Urteil vom 23. März 1990 - L 1 An 32/88 -: Tod am 2. Januar 1986) oder während der Frist nach einer Zeit beschränkter oder ausgeschlossener Handlungsfähigkeit infolge längerer und schwerer Krankheit oder geistiger Leistungsminderung eingetreten ist. - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
Berechnung einer Witwenrente nach alten oder neuem Hinterbliebenenrecht - …
Für eine unbewußte Regelungslücke spricht bereits, daß andernfalls das neue Hinterbliebenenrentenrecht als Folge des Wegfalls des gesetzlichen Gestaltungsrechts für den Überlebenden sogar dann gelten würde, wenn die Frist nicht ausgeschöpft werden konnte, weil z.B. der Versicherungsfall bereits am 1. Tag der Frist (1. Januar 1986; vgl. LSG Berlin, Urteil vom 23. März 1990 - L 1 An 32/88 -: Tod am 2. Januar 1986) oder während der Frist nach einer Zeit beschränkter oder ausgeschlossener Handlungsfähigkeit infolge längerer und schwerer Krankheit oder geistiger Leistungsminderung eingetreten ist.